Aktuell gilt die Corona-Alarmstufe 2!
Damit hat die 2G+ Regel für den Theaterbesuch Gültigkeit. […]
mehrDamit hat die 2G+ Regel für den Theaterbesuch Gültigkeit. Sind Sie geimpft oder genesen? Dann brauchen Sie für einen Besuch einen Antigen-Testnachweis (nicht älter als 24 Std.) oder einen PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Std.).
Ausnahmen von der Testpflicht:
-Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung).
-Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, die mind. 14 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt.
-Genesene, deren Infektion nachweislich mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis muss durch Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
-Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
-Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Ab dem 01.12.2021 ist der gelbe Impfpass in Baden-Württemberg nicht mehr als alleiniger Nachweis gültig, sondern nur in Verbindung mit dem Ausdruck des Impfzertifikats mit QR Code oder digital.
Für Kinder ab 6 Jahren gilt in den Schulferien eine Testpflicht.
Bitte halten Sie zusätzlich ein Ausweisdokument bereit.
Kommen Sie bitte bis spätestens 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn ins Theater, um Zeit für die erforderlichen Maßnahmen zu haben. Das gilt auch für Inhaber bereits zugesandter Karten oder Print-at-home Tickets.
Das Tragen einer FFP2 Maske im Theater und während der Dauer der gesamten Vorstellung ist Pflicht.
Mehr Infos in unserem Hygienekonzept.
Alle obigen Angaben ohne Gewähr! Grundlage ist die aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 27.12.2021
wenigerHerzlich willkommen im Theater tri-bühne
Wir freuen uns sehr, Sie bei uns im Theater begrüßen zu dürfen. Nachfolgend schreiben wir die momentanen Voraussetzungen für einen Theaterbesuch… […]
mehrWir freuen uns sehr, Sie bei uns im Theater begrüßen zu dürfen! Bitte beachten Sie folgende aktuellen 3G Vorschriften (alle Angaben ohne Gewähr!). Der Vorstellungsbesuch ist für folgende Personengruppen möglich:
GEIMPFT Vollständig Geimpfte, deren 2. Impftermin mindestens 14 Tage und höchstens 9 Monate (ab Feb. 2022) zurückliegt.
GENESEN Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. (Nachweis Laborbescheinigung des positiven PCR Tests.)
GETESTET Nachweils negativer Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
GEBOOSTERT Nachweis über eine Auffrischungsimpfung.
Ausnahmen von der 3G-Beschränkung:
- Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahren.
- Kinder bis einschließlich sieben Jahren.
- Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen oder die sich aus medizinischen Gründen (ärztlicher Nachweis) nicht impfen lassen können (negativer Antigen-Test erforderlich).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Ab dem 01.12.2021 ist der gelbe Impfpass in Baden-Württemberg nicht mehr als alleiniger Nachweis gültig, sondern nur in Verbindung mit dem Ausdruck des Impfzertifikats mit QR Code oder digital.
Für Kinder ab 6 Jahren gilt in den Schulferien eine Testpflicht.
Bitte halten Sie zusätzlich ein Ausweisdokument bereit.
Kommen Sie bitte bis spätestens 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn ins Theater, um Zeit für die erforderlichen Maßnahmen zu haben. Das gilt auch für Inhaber bereits zugesandter Karten oder Print-at-home Tickets.
Alle obigen Angaben ohne Gewähr! Grundlage ist die aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.02.2022
Selbsttests bei uns vor Ort können wir leider nicht akzeptieren.
Das Tragen einer FFP2 Maske im Theater und während der Dauer der gesamten Vorstellung ist Pflicht.
Auf der entsprechenden Seite der Stadt Stuttgart finden Sie eine Übersicht über die Schnellteststationen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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